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ÖAV Obergailtal-Lesachtal
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Beitragsjahr 2024

Mitgliedsbeitrag




Standard-Mitgliedschaft:

Jahresbeitrag 2024 (Kalenderjahr) € 69,00* - Werde Mitglied und klicke hier ...
Beiträge gültig ab 1.1.2024 bzw. mit der "Septemberaktion 2023"
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Alle Vorteile im Überblick ...
Ausbildung für Bergsportler • Ermäßigung auf Hütten • Karten, Bücher & Magazine • Touren & Veranstaltungen • Wetter & Tourenplanung • Versicherung • Klettern • Rabatte bei den Vorteilspartnern • Mitglieder werben • Jugend- und Familienarbeit

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Begünstigte Mitgliedschaft:

Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
Die gültigen Informationen zum Mitgliedsbeitrag unter www.alpenverein.at
Ehepartner/Lebenspartner eines Mitgliedes
(Partner müssen in ein und derselben Sektion Mitglied sein) € 53,00*
Kinder/Jugendliche 0 bis 18 Jahre € 26,00*
Junior 19 bis 27 Jahre € 53,00*
Senior ab 65 Jahre € 53,00*
Werde Mitglied und klicke hier ...

*) Bei den hier angeführten Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Mindestbeiträge.

Alpenvereinssektionen mit ganztägig geöffneten Geschäftsstellen und erweitertem Serviceangebot können geringfügig höhere Mitgliedsbeiträge einheben. Bei Zusendungen ins Ausland wird eine Unkostenpauschale verrechnet.

Kündigung der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann zum 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten - also bis zum 31.10. gekündigt werden (siehe Sektionsstatuten). - Bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei Ihrer Sektion.

Beitragsfreie Mitgliedschaft:

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie beitragsfreies Mitglied werden:
Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung (Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener, Studierende) ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz bis 27 Jahre kostenlos, wenn beide Elternteile Alpenvereinsmitglieder sind. Dies gilt auch für Kinder von AlleinerzieherInnen. Voraussetzung ist, dass alle Familienmitglieder derselben Sektion angehören.

Die Beitragsfreiheit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein beitragsfreies Mitglied (Junior/Student) eine Ehe oder Lebensgemeinschaft eingeht.

Für Jugendliche ab dem 19. Lebensjahr muss ein Ausbildungsnachweis an die Sektion übermittelt werden, damit die Beitragsfreiheit gegeben ist - Werde Mitglied und klicke hier ...








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